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   BVerwG, 28.01.2021 - 8 B 51.20   

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BVerwG, 28.01.2021 - 8 B 51.20 (https://dejure.org/2021,6304)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2021 - 8 B 51.20 (https://dejure.org/2021,6304)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - 8 B 51.20 (https://dejure.org/2021,6304)
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  • BVerwG, 04.02.1999 - 6 B 131.98

    Demokratieprinzip; polizeilicher Einsatzbefehl für Großveranstaltungen;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 8 B 51.20
    Das gilt selbst dann, wenn dieses mit dem revisiblen Recht inhaltsgleich sein sollte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 1999 - 6 B 131.98 - Buchholz 251.8 § 94 RhPPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 16.12.2015 - 10 B 7.15

    Ledigenzuschlag bei Altersrente; Abkehr von früherer Rechtsansicht;

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 8 B 51.20
    Sie betrifft die Auslegung des Satzungsrechts des beklagten Versorgungswerks und damit Landesrecht, das nicht revisibel ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015 - 10 B 7.15 - juris Rn. 3 und vom 17. Juni 2019 - 10 B 21.18 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 39.86

    Beamtenversorgung - Adoption - Witwengeld - Kürzung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 8 B 51.20
    Die vom Beklagten in Bezug genommenen Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 1988 - 2 C 39.86 - (Buchholz 239.1 § 20 BeamtVG Nr. 1) betreffen § 20 Abs. 2 BeamtVG sowie satzungsrechtliche Bestimmungen der Notarkasse und damit schon nicht dieselbe Rechtsvorschrift, die dem Berufungsbeschluss zugrunde liegt.
  • BVerwG, 17.06.2019 - 10 B 21.18

    Nachweis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2021 - 8 B 51.20
    Sie betrifft die Auslegung des Satzungsrechts des beklagten Versorgungswerks und damit Landesrecht, das nicht revisibel ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015 - 10 B 7.15 - juris Rn. 3 und vom 17. Juni 2019 - 10 B 21.18 - juris Rn. 6).
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